Elektroroller vom Bundesrat erlaubt

Ninebot ES2 Test
Im Test: Der Ninebot ES2

Heute, am 17.5.2019, hat der Bundesrat die Nutzung von E-Scootern in Deutschland genehmigt. Der Bundesrat folgte in vielen Punkten den Empfehlungen von Verkehrsminister Scheuer (CSU) und hat lediglich punktuelle Änderungen vorgenommen.

Mindestalter auf 14 Jahre angehoben

Der Bundesrat hat das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters auf 14 Jahre heraufgesetzt. Der Vorschlag des Bundesverkehrsministers sah eine Mindestalter von zwölf Jahren als angemessen an.

Dürfen E-Scooter auf Gehwegen fahren?

Nein. Hier hat das Bundesministerium bereits vor der Sitzung des Bundesrates reagiert und die Scooter auf die Radwege verbannt.

Welche Höchstgeschwindigkeit ist zugelassen?

Die Roller dürfen mit maximal 20 km/h geführt werden. Eine automatische Abriegelung erfolgt in der Regel über die Software in Verbindung mit der jeweiligen Hersteller-App.

Darf man ab dem 17.5. legal mit dem E-Scooter fahren

Es gibt bereits Elektrohstehroller mit einer Ausnahmegenehmigung. Insbesondere die Modelle Metz Moover und BMW X2City dürfen schon heute legal genutzt werden. Scooter ohne Ausnahmegenehmigung dürfen noch nicht fahren. Allerdings kosten diese beiden Sondermodelle auch mehr als 1.500 €. Allen anderen Rollern fehlt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aktuell. Hersteller haben die Möglichkeit, diese nachträglich zu beantragen, wenn sie die Auflagen erfüllen und zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und einen helltönende Glocke besitzten.

Es darf damit gerechnet werden, dass Elektrostehroller ab Sommer legal genutzt werden dürfen.

Demnächst kommen die Leihscooter

In den nächsten Monaten ist damit zu rechnen, dass insbesondere in Großstädten wie München, Berlin, Hamburg und Köln ganze Flotten von E-Scootern bereitgestellt werden. So rechnet München mit gut 10.000 Leihrollern. Ob sich ein Leihscooter lohnt haben wir übrigens im Vergleich „E-Roller leihen oder kaufen“ für euch ausgerechnet.

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