Versicherungsschutz beim Rollerfahren

Tretroller Versicherung

Wer aktiv den Rollersport ausübt, kann durchaus früher oder später einmal von einem Sturz oder Zusammenprall betroffen sein. Dann stellt sich schnell die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Wir möchten mit diesem Artikel etwas Licht ins Dunkel bringen, und Fragen beantworten die im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz bei Rollerfahren auftreten können.

Was kann passieren ?

Zunächst einmal denkt man natürlich bei jedem Sport an den klassischen Unfall. Also ein Sturz oder Zusammenstoß mit anderen Rollerfahrern, der mit entsprechenden Folgen für die Gesundheit enden kann. Hier greifen entsprechende Unfallversicherungen oder auch die Krankenversicherung.

Darüber hinaus kann es aber auch vorkommen, dass andere Mitmenschen oder auch fremdes Eigentum in Mitleidenschaft gezogen werden. Zum Beispiel wenn der Rollerfahrer nicht rechtzeitig anhalten kann und in einem Auto oder einem Vorgarten landet.

Schauen wir uns die möglichen Versicherungen einmal genauer an:

Krankenversicherungen

Die Krankenversicherung leistet grundsätzlich erst einmal für die eigene Behandlung. Das gilt in der Regel auch für Behandlungen nach einem Sturz oder Unfall mit dem Roller. Ist der Fahrer in der privaten Krankenversicherung versichert, und nimmt als Vereinsmitglied an Wettbewerben oder Sportveranstaltungen teil, sollte man sich vorher genau erkundigen, ob der Versicherungsschutz nicht eingeschränkt ist. Normalerweise ist dies nicht der Fall, aber es gibt auch Verträge in denen das anders geregelt ist.

Auch in der Krankenzusatzversicherung finden sich häufiger Ausschlussklauseln, die bei der Teilnahme an Rennsportveranstaltungen dazu führen, dass keine Leistungen gezahlt werden. Hier sollte also vorab beim Versicherer oder Berater nachgefragt werden. Viele Anbieter bieten den Einschluss solcher Risiken gegen Beitragszuschlag an. In diesem Punkt ist die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann unerlässlich. Am ehesten empfiehlt sich hier ein Versicherungsmakler, da dieser per Gesetz dazu verpflichtet ist, im Interesse seines Auftraggebers zu handeln, und den passenden Versicherungsschutz zu organisieren. Mehr Informationen über mögliche Absicherung in der Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung findet man zum Beispiel unter: https://info-krankenversicherung.com

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt für Körperschäden, die durch ein „plötzlich und unvorhergesehen von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ entstehen. So lange das Rollerfahren nur in der Freizeit oder im privaten Bereich ausgeübt wird, greift hier also der volle Versicherungsschutz. Genau wie auch beim Fahrradfahren. Die gesetzliche Unfallversicherung scheidet an dieser Stelle aus, da diese nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit leistet. Somit ist eine private Absicherung auf jeden Fall zwingend erforderlich.

Kritisch wird es, wenn der Sport im Verein ausgeübt wird, oder wenn ein Rollerfahrer an Rennen teilnimmt. In den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) findet man den Satz „Ausgeschlossen sind Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen“. Nun könnte man ja davon ausgehen, dass damit Fahrrad- oder Rollerrennen automatisch mitversichert sind. Dem ist jedoch nicht immer so.

Jeder Versicherer kann von den Musterbedingungen abweichen, und eigene Formulierungen in das „Kleingedruckte“ schreiben. Im folgenden haben wir ein Beispiel für eine gute Formulierung aufgeführt:

Ausgeschlossen sind lizenzpflichtige Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen … Versicherungsschutz bieten wir hingegen für Fahrtveranstaltungen, bei denen es ausschließlich oder hauptsächlich auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt (Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten) sowie für sonstige nicht lizenzpflichtige Rennveranstaltungen.

Diese Formulierung heißt, dass hier auch ein Rollerrennen abgesichert ist. Es sei denn, es handelt sich um eine lizenzpflichtige Rennveranstaltung.

Vereine können darüber hinaus auch für alle Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abschließen. So wird über den Verein sichergestellt, dass jeder zumindest über einen Grundschutz abgesichert ist. Unabhängig davon, ob eine eigene Unfallversicherung besteht oder nicht.

Mehr Informationen zum Thema Unfallversicherung finden Sie unter: https://www.versicherungsguide.net/personenversicherung/unfallversicherung/

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn einer dritten Person ein Schaden zugefügt wird. Entweder körperlicher Art, oder am Eigentum. Normalerweise sind Rennveranstaltungen über eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung (s. auch https://www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org) abgesichert. Der Veranstalter haftet grundsätzlich gegenüber Dritten aus Schäden, die durch seine Veranstaltung entstehen. Dennoch kann es auch hier in verschiedenen Fällen dazu kommen, dass Rennteilnehmer in Anspruch genommen werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist also auch hier unerlässlich. Da jeder Mensch in Deutschland diese ohnehin haben sollte, ist diese auch nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auch hier ist professionelle Beratung ein wichtiges Thema. Es gibt zwar Unmengen an Vergleichsrechnern im Internet, jedoch besteht hier die Gefahr, etwas zu übersehen. Denn Themen wie „Forderungsausfalldeckung“, „grobe Fahrlässigkeit“ oder „Erweiterte Vorsorge“ spielen hier oft eine entscheidende Rolle. Und wer diese Begriffe nicht genau kennt, sollte selbst keinesfalls eine Versicherung alleine im Internet abschließen.

Letztendlich ist jeder mit den hier genannten grundsätzlichen Versicherungen im Rollersport gut abgesichert, und dem nächsten Tretroller Rennen steht nichts mehr im Wege.

1 Kommentar

  1. Danke erst einmal für diese informellen Zeilen über div. Versicherungen, die einem Tretrollerfahrer/einer Tretrollerfahrerin einige Informationen gibt.
    Hier ist aber nicht beleuchtet, das es sich in Deutschland noch immer um ein „Spielzeug“ handelt, das eigentlich nicht auf die Straße sondern auf den Gehweg gehört. Es ist klar, dass man mit 20 km/h auf dem Gehweg andere Passanten/Passantinnen überfordert. In Österreich sieht es etwas anders aus. Dort stehen Tretroller und Fahrräder gleichwertig in der STVO (Straßenverkehrsordnung), was ich für einen großen Fortschritt halte. Hier müsste sich einmal bei uns in Deutschland eine Lobby bilden, dies in der Art wie Österreich zu sehen. Die sehe ich auch eine Aufgabe für eine Deutschen Tretroller Verband, aber der scheint ja andere Sorgen zu haben.

    Bis dahin
    Rudi

Kommentare sind deaktiviert.