Tretroller in Bus und Bahn mitnehmen

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Darf man seinen Tretroller in Bus und Bahn bzw. in den öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren und falls ja, kostet es etwas. Dieser Frage versuche ich in diesem Beitrag auf den Grund zu gehen.

Die Straßenverkehrsordnung ordnet Tretroller nicht der Kategorie Fahrräder zu. Daher dürfen Tretroller auch auf Gehwegen genutzt werden und ihre Nutzer werden wie Fußgänger angesehen. Doch wie stehen die Deutsche Bahn und regionale Verkehrsbetriebe zu dem Thema?

Tretroller bei der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn äußert sich auf ihrer Webseite wie folgt zum Thema Scooter, Klappräder und Tretroller.

Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder -letztere auch unverpackt- können mitgenommen werden, sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.

Richtig schlau wird man aus den Ausführungen leider nicht. Für die kleinen zusammenklappbaren Cityscooter und Roller scheint die Bahn eine kostenlose Mitnahme zu ermöglichen. Wie es um die großen Tretroller steht, werde ich in Erfahrung bringen und hier veröffentlichen.

Mitnahme von Scootern im Bus

Der Busverkehr wird nicht zentral geregelt. Hier stellt jeder Verkehrsbetrieb und Verkehrsverbund seine eigenen Regeln bezüglich der Mitnahme von Tretrollern und Scootern auf. Im Zweifel sollte man sich im Vorfeld eine Information beim jeweiligen Verkehrsbetrieb einholen. In der Praxis machen kleine Cityroller und E-Roller, zumal sie sich zusammenfalten lassen, kaum Probleme. Die großen Kickbikes hingegen können vom Personal auch wie ein Fahrrad angesehen und nur gegen Buchung eines zusätzliches Tickets mitgeführt werden.

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7 Kommentare

  1. Hatte hier im Fernen Osten Deutschlands noch nie Probleme in der Bahn. Ich habe mich immer darauf berufen können, dass das kein Fahrrad sei und verkehrstechnisch ebenso dem Fussgänger gleichgesetzt wird. Das Zugpersonal fand es eher interessant als sich mit mir zanken zu wollen.

  2. Tretroller im Stadtbus…..nein bei uns in Stuttgart nicht.
    Hatten es schon mehrfach probiert (Kostka Hill 20/16 Zoll).
    Die meisten Busfahrer sind stur und nehmen einen dann nicht mit. Auch unser Kind (12J.) durfte mit Roller nicht mitfahren.
    S-Bahn, U- Bahn keine Probleme. Bis jetzt.

  3. Im ERIXX RE10 Bad Harzburg – Hannover kostenlose Mitnahme von 16/10-Zoll bis 26/20-Zoll Rollern. Meistens … manchmal aber auch lange Diskussionen bezüglich StVo und Rollerstatus. Strafe musste ich nie zahlen, manchmal musste eine Fahrrad-Karte nachträglich entwertet werden.

    • Hallo Herr Schwerdtfeger,
      Ihre Frage ist nicht ganz eindeutig. Möchten Sie in Erfahrung bringen ob Sie mit einem dreirädrigen Scooter kostenlos den ÖPNV nutzen können?
      Tretroller Magazin

  4. Die Diskussion mit einem einem Kontrollteam in einer Regionalbahn von der Arbeit nach Hause, hat mich im Jahre 2009 zur Suche nach einer Alternative für das Fahrrad gebracht. Ich bin damals 3-4 mal in der Woche mit der Bahn zur Arbeit gefahren. Nachteil war, dass ich zu meinem Arbeitsplatz neben der Bahnstrecke noch ca. 8 km zu überbrücken hatte. Hierzu habe ich mein Fahrrad genutzt, Eine Monatskarte für Fahrräder bietet der Verkehrsverbund aber nicht an. Mal habe ich also eine Tagesfahrkarte für das Rad gekauft – meist nicht.
    Fast ein Jahr hat das geklappt. Nach einer Diskussion wegen meines Fahrrades habe ich dann im Internet nach einer kostenfreien Alternative geschaut. Hier stieß ich dann auf „Tretroller für Erwachsene“. Kindheitserinnerungen kamen bei einen fast 60jährigen wieder hoch – ich bin in der Kindheit mit Begeisterung in meinen Eifeldorf mit dem Tretroller gefahren. Ich kam aus dem Staunen nicht heraus, des es so etwas jetzt auch für Erwachsene gibt.
    Der erster Roller stand zwei Woche später bei mir zu Hause. Tretrollerfahren wurde meine neue Leidenschaft. In der Folgezeit kamen und gingen einige andere Modelle, zurzeit habe ich drei verschiedene zur Verfügung.
    Also jetzt zum eigentlichen Thema:
    Im Regionalverkehr in NRW habe ich noch keine Einschränkung/Nachfragen nach einem Fahrschein mit dem Tretroller erlebt. Hier treffen die Beförderungsrichtlinien, in denen nur ein Fahrrad ausdrücklich aus kostenpflichtig erwähnt zu. Tretroller sind Spielzeug und werden behandelt wie Kinderwagen, Rollatoren usw. Bei Fahrten mit dem IC/ICE habe ich bisher eine Fahrradkarte gebucht bzw. einen Fahrradplatz reserviert. Auf Nachfragen bei Personal war das auch gut so. Da ich keinen Ärger auf einen langen Strecke haben wollte, habe ich eine Karte gebucht.
    Eine Erfahrung war der Rollertransport bei der Bodenseeschiffahrt nach eine längeren Tour am Bodensee vorbei. Hier bin ich mit dem Tretroller ohne Fahrradkarte auf das Schiff. Erst wurde skeptische geschaut, dann kam der Hinweis, dass ich für das „Fahrrad“ eine Fahrradkarte brauchte. Meinen Hinweis, dass dies kein Fahrrad sein, wurde mit dem Kommentar belegt: Kommen sie erst einmal mit, ich mach mich schlau. Irgendwann kam der Mitarbeiter mit der Beförderungsrichtlinien und erklärte mir, dass es in dort eine Passus wie: andere zweirädrige Fahrzeuge gibt, und dass mein Tretroller wohl dazu gehört.

    Fazit: Solange es nur so eine „überschaubare“ Gemeinde von Tretrollerfahrern und keine einheitliche gesetzliche Regelung – wie in Österreich – gibt, ist man immer in einer rechtlichen Grauzone. Manchmal ist es hier besser mal vorsorglich eine Fahrradkarte zu buchen um unnötige Diskussionen zu vermeiden.

  5. Die Diskussion hatte ich leider in Berlin auch mit fer BVG bzw. dem VBB. Da steht leider in der Berförderungsbedingungen drin: Ab 12 Zoll Reifen grösse und nicht Fahrrad da wir es dann mit einem 28/20 schwer zu argumentieten…..leider….

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